Kosten und Kostenartenrechnung

 

Unterscheidung

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auszahlung: Abgang liquider Mittel z.B. Bezahlung eines Kredits

Ausgaben: Wert aller zugegangen Güter und Dienstleistungen z.B. Kauf von Rohstoffen auf Kredit

Aufwendungen: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen unabhängig vom Entstehungsgrund z.B. Verbuchung der jährlichen Abschreibung einer Maschine, Spende

Kosten: Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen zum Zweck der betrieblichen Leistungserstellung z.B. Berücksichtigung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns

 

Einzahlung: Zugang liquider Mittel z.B. Kunde bezahlt Rechnung aus der letzten Periode

Einnahme: Wert aller veräußerten Leistungen z.B. ein Produkt wird mit Zahlungsziel verkauft (d.h. Kunde bezahlt erst später)

Ertrag: Wert aller erbrachten Leistungen z.B. Verkauf einer Maschine über Buchwert

Leistungen: Wert aller erbrachten betrieblichen Leistungen z.B. Umsatzerlöse aus dem Verkauf

 

Die Einzelnen Punkte überschneiden sich!

Kostenartenrechnung

 

Die Kostenartenrechung dient der Erfassung und Gliederung aller anfallenden Kosten, um sie für die Kostenstellenrechung und Kostenträgerrechung zu verwenden.

Damit die Kostenrechung aussagekräftig ist müssen die Kosten richtig und vollständig erfasst werden.

Man unterscheidet Grundkosten (= Aufwand) die aus der Buchhaltung übernommen werden und kalkulatorischen Kosten die durch Spezielle Rechungen ermittelt werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gliederung der Kosten

 

Die Erfassung der Kosten kann außerdem nach verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen (Kostenarten):

-         nach betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren
- Werkstoffkosten –  z.B. Verbrauch von Roh und Hilfsstoffen
- Personalkosten – z.B. Fertigungslöhne, Gehälter
- Betriebsmittelkosten – z.B. Abschreibung auf Anlangen, Zinsen
- Finanzierungskosten – z.B. Abschlussprovisionen, Disagio
- Fremdleistungskosten – z.B. Telefonkosten, Kosten der Müllabfuhr
- Abgabe mit Kostencharakter – z.B. Gewerbesteuer, Kfz-Steuer

-         nach betrieblichen Funktionen
- Beschaffungskosten z.b. Versandkosten
- Produktions- oder Fertigungskosten z.B. Material, Fertigungslöhne
- Absatz- oder Vertriebskosten z.B. Werbung
- Verwaltungskosten z.B. Löhne für Personalabteilung
- Lagerkosten z.B. Miete für Lagerhalle
- Finanzierungskosten z.B. Kreditzinsen

-         nach der Zurechenbarkeit auf die Kostenträger
- Einzelkosten: Kosten, die direkt Kostenträger zugerechnet werden können.
z.B. Rohstoffkosten und Fremdbauteile aufgrund von Konstruktionszeichnungen u. Materialentnahmescheinen
- Gemeinkosten: Kosten, die nicht direkt, sondern nur mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln über die Kostenstellenrechnung den Kostenträger zugerechnet werden können.
z.B. Gehälter der Angestellten, lineare Abschreibungen auf Maschinen und Gebäude, Hilfslöhne

-         nach der Zurechenbarkeit auf die Kostenstellen
- Kostenstelleneinzelkosten, Gemeinkosten in Bezug auf die Kostenträger, die den Kostenstellen direkt zugerechnet werden können.
z.B. Hilfslöhne aufgrund von Stempelkarten, Gehälter aufgrund von Gehaltslisten des Personalbüros, Abschreibungen auf Maschinen.
- Kostenstellengemeinkosten, Gemeinkosten in Bezug auf die Kostenträger, die den Kostenstellen nicht direkt sondern nur mit Hilfe von Verteilungsschlüssel zugerechnet werden können.
z.B. Heiz- und Stromkosten, wenn die Kostenstellen über keinen eigenen Zähler verfügen, Gehälter von Meistern, die mehrere Arbeitsplätze (Kostenstellen) betreuen.

-         in Abhängigkeit von der Beschäftigung
- Fixe Kosten: Kosten, die unabhängig von der Produktionsmenge in einer Abrechnungsperiode in gleicher Höhe anfallen (Kosten der Betriebsbereitschaft)
z.B. Mietkosten für eine Lagerhalle, Gehälter, Abschreibungen auf Sachanlagen.
- Variable Kosten: Kosten, deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Produktionsmenge in einer Abrechungsperiode verändert
z.B. Rohstoffkosten, Hilfsstoffkosten, Fertigungslöhne

-         in Abhängigkeit von der Bezugsgrundlage
- Gesamt- oder Periodenkosten: Kosten, die insgesamt in einer Abrechnungsperiode anfallen
z.B. im Monat, im Quartal, im Jahr
- Stückkosten oder Kosten pro Leistungseinheit: z.B. Kosten pro Stück, pro Liter.

 

Kalkulatorische Kosten

 

Kalkulatorischen Kosten sind Zusatzkosten (bei denen es keinen Aufwand in der Buchhaltung gibt) oder Anderskosten (bei denen sich der Wert von dem in der Buchhaltung unterscheidet).

 

Die kalkulatorischen Kosten dienen dazu zu erwartende Wertverzehre in gleichmäßigen Raten zu verrechen unabhängig davon wann sie tatsächlich anfallen. Ziel ist es die Kostenrechung genauer zu machen und nicht die Schwankungen der Buchhaltung die durch plötzliche Aufwendungen auftritt übernehmen zu müssen. Die Kalkulatorischen Kosten werden als Gemeinkosten verrechnet.

 

Beispiel für die kalkulatorischen kosten:

Nach Erfahrungswerten fallen 10% der Kundenforderungen aus. Bei eine Umsatz von 60.000 € also 6.000 €. Tatsächlich fallen nun in einer Periode 8.000 € und in der nächsten 4.000 € aus die als besonderer Aufwand in der Buchhaltung verbucht erfasst werden. Würde man jetzt diesen Aufwand als Grundlage für die Preiskalkulation verwenden müssten man jede Periode die Preise ändern, dies wird durch die Kostenrechung vermieden. Dies tut man in dem ein realistischen Durchschnittswert (6.000 €)  als kalkulatorische Kosten angesetzt werden.

 

Man Unterscheidet in:

-         Kalkulatorische Abschreibung (sollen den tatsächlichen Wertverlust von Maschinen etc. abbilden, und nicht den Handels- bzw. Steuerrechtlichen)

-         Kalkulatorische Zinsen (Gewinnausschüttung für Kapitalanleger, Zinsen als ob das Kapital wie ein Kredit angelegt wurde)

-         Kalkulatorische Wagnisse (Wagnisse = Gefahren durch z.B. Einbruch, Vandalismus die kalkulatorischen Wagniskosten dienen als Selbstversicherung um Einzelverluste langfristig Auszugleichen die nicht Normal Versichert sind)

-         Kalkulatorische Unternehmerlohn (Lohn für einen Einzelunternehmer den er wenn er ein Angestellter wäre erhalten würde, aber nur Entnahmen (zur seiner Privaten Finanzierung) aufgrund von erwarteten Gewinn tätigt)

-         Kalkulatorische Miete (wenn Räume oder Gebäude unentgeltlich zur Verfügung stehen, weil sie z.B. im Privatbesitz des Einzelunternehmers sind, Kosten orientieren sich dabei an notwendigen Mietzahlungen für ein vergleichbares Objekt)